
Stellungnahme der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen und des Netzwerks Diversität an Thüringer Hochschulen zum Beschluss des Thüringer Landtags gegen gendersensible Sprache
Als staatliche Institutionen, öffentliche Bildungseinrichtungen und Arbeitgeberinnen haben Hochschulen eine besondere Verpflichtung, sich gegen Ausgrenzung und Diskriminierung jeder Art zu stellen. Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen (LaKoG Thüringen) und das Netzwerk Diversität an Thüringer Hochschulen unterstützen die Hochschulen in ihrem staatlichen Auftrag, Diskriminierung u.a. aufgrund des Geschlechts abzubauen und auf die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter hinzuwirken.
Die Verwendung einer geschlechtersensiblen Sprache, die Menschen aller Geschlechter selbstverständlich mit einschließt, sie respektvoll adressiert und insbesondere die Leistungen von Frauen und nichtbinären Personen sichtbar macht, betrachten wir als einen wichtigen Baustein im Bestreben, die Gleichbehandlung der Geschlechter zu fördern und Angehörige der Hochschule für die spezifischen Belange von Frauen und trans*/inter*/nicht-binären (TIN*) Personen zu sensibilisieren. Viele Thüringer Hochschulen haben aus diesen Gründen bereits Empfehlungen oder Richtlinien für den geschlechtersensiblen Sprachgebrauch entwickelt.